Bevor eine Therapie mit ihren jeweiligen Stundenkontingenten bei der Krankenkasse beantragt wird, führen wir zunächst Sprechstunden und sogenannte probatorische Sitzungen durch, um gemeinsam mit Ihnen zu erörtern, was für eine Therapie in welchem Umfang Ihnen helfen könnte. Die Dauer einer Einzeltherapiestunde beträgt 50 Minuten. Zu Beginn einer Therapie empfiehlt es sich, die Therapiesitzungen nach Möglichkeit wöchentlich durchzuführen, zum Ende der Therapie können größere zeitliche Abstände zwischen den einzelnen Therapiesitzungen sinnvoll sein.
Gesetzlich Versicherte
Da die Verhaltenstherapie ein anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren ist und die Praxis über eine Kassenzulassung verfügt, werden die Kosten für die Einzel- und Gruppenpsychotherapie von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Beihilfe und Privatversicherte
Beihilfestellen sowie private Krankenversicherungen erstatten meist ohne Probleme die Kosten für eine Psychotherapie. Dabei ist es erforderlich, dass innerhalb der ersten fünf Sitzungen ein Antrag durch den behandelnden Therapeuten erstellt wird. Teilen Sie deshalb Ihrer Beihilfestelle bzw. der privaten Krankenversicherung zeitnah mit, dass Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, damit Ihnen die notwendigen Formulare zugesandt werden. Informieren Sie sich bitte zudem bei der privaten Krankenversicherung, wie viele Therapiestunden Ihnen im Jahr zustehen. Dies ist von Ihrem abgeschlossenen Vertrag abhängig.
Selbstzahler
Wenn aus irgendwelchen Gründen der Wunsch besteht, die Kosten für die psychotherapeutischen Sitzungen selbst zu übernehmen, ist dies natürlich auch möglich. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).